Förderrichtlinien

Grundsätze was wir fördern und was wir nicht fördern:

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung durch ideelle, sächliche und finanzielle Unterstützung der Erich Kästner-Schule in Bürstadt zum Wohle der ihr anvertrauten Kinder.

Was wir nicht fördern:

  • Maßnahmen, für dessen Finanzierung der Schulträger (Kreis Bergstrasse) oder andere staatliche Stellen (z.B. Land Hessen) verantwortlich sind.
    Wir können als Verein dies nicht ausgleichen, weder hinsichtlich unserer finanziellen Möglichkeiten, aber auch, um Verwaltung und Politik nicht dazu zu „erziehen“, dass der Verein das schon übernimmt.
  • Maßnahmen, die sich auf die Finanzierung von Maßnahmen in einzelnen Klassen beziehen
    Wir sind daran interessiert, möglichst alle Schüler gleichmäßig zu fördern, in dem Sinne, dass alle Schüler im Rahmen der Schullaufbahn an der Schule in den Genuss der Förderung zu kommen können.
  • Förderung einzelner Schüler
    Sofern einzelne Schüler bzw. ihre Familien wirtschaftlich nicht in der Lage sind, an Veranstaltungen der Schule (z.B. Klassenfahrt) teilzunehmen, so ist dies kein Förderzweck des Verein. Verantwortlich hierfür sind die entsprechenden Sozialämter. Hilfe hierzu kann vertraulich bei der Schule erfragt werden.

Fristen

Bewilligte Mittel, die bis zum 31. Dezember eines Jahres nicht abgerufen wurden, verfallen und müssen neu beantragt werden. Ausgenommen davon sind solche Maßnahmen, deren Förder-Zeitraum bereits bei Antrag bzw. Bewilligung für das Folgejahr festgelegt wurde oder Dauer-Förderungen.

Einen Förderantrag können Sie online stellen:
benutzen Sie dazu unser Formular Förderantrag